- Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung durch Gestellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift 2
(DGUV Vorschrift 2)
- Aufbau einer effektiven Arbeitsschutzorganisation
- Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen
nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
nach Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
nach Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- Beurteilung und Unterstützung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung
- Umsetzung eines Gefahrstoffmanagements
- Aufbau eines Notfallmaßnahmenprogramms
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
- Durchführung orientierender Messungen
(Klima, Beleuchtung, Gefahrstoffe)